Generell gilt für alle Reisenden, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren, eine Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne). Bei Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt sie 10 Tage, bei Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage. Während dieser Zeit darf das Haus/die Wohnung nicht verlassen werden, auch Besuch ist untersagt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden:
Bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten:
- Die Quarantäne kann beendet werden, sobald ein Genesenennachweis, Impfnachweis oder negativer Testnachweis auf dem Einreiseportal hochgeladen wird. Wird der Nachweis schon vor der Einreise übermittelt, muss keine Quarantäne angetreten werden.
- Bei Übermittlung eines Testnachweises darf die Testung frühestens 5 Tage nach Einreise erfolgt sein.
- Für Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne automatisch 5 Tage nach Einreise.
Bei Rückkehr aus Virusvariantengebieten:
- Die Quarantäne kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn das Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die neue Gebietsart. Wird das Gebiet während der Absonderung komplett entlistet (ist also überhaupt kein Risikogebiet mehr) kann die Quarantäne sofort beendet werden.